Rechtsanwalt Gerd-Jürgen Rahn als Testamentsvollstrecker zertifiziert

Schon zuvor bildeten Beratungen auf dem Gebiet des Erbrechts einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Die nunmehr erfolgte Zertifizierung belegt darüber hinaus die besondere Befähigung von Gerd-Jürgen Rahn zu rechtlichen Beratungen und Hilfestellungen z. B. auch bei Unternehmensnachfolgeregelungen oder der Abfassung von Verfügungen von Todes wegen (Testamenten, Erbverträge).